Gabelstaplerfahrer

Gabelstapler gelten als „Allrounder“ im Bereich der Flurförderzeuge. Sie werden in vielen Unternehmen flexibel eingesetzt.

Die Bedienung und Handhabung dieser Fahrzeuge erfordert, laut Berufsgenossenschaft, eine Ausbildung mit Prüfung und Nachweisführung. Gemäß DGUV V68 Flurförderfahrzeuge und DGUV Grundsatz 308 – 001 darf ein Gabelstaplerfahrer nur eingesetzt werden, wenn er theoretisch, praktisch und betrieblich ausgebildet ist.

Die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer dauert in der AKADEMIE 95, je nach Kenntnisstand der Teilnehmer, zwischen 2 und 5 Tagen. Die theoretische und praktische Prüfung erfolgt entsprechend den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.

Die Mindestteilnehmerzahl für diese Ausbildung sind 6 Personen.

Wir empfehlen zusätzlich eine arbeitsmedizinische Untersuchung des Gabelstaplerfahrers nach BG Grundsatz G 25. Die ärztliche Untersuchung kann von uns organisiert werden und erfolgt in unseren Räumen.