Kranbediener
Lade-, Brücken-, Hallenkran

Ein Kran erleichtert in vielen Fällen das Be- oder Entladen von Gütern. Dabei werden unter Umständen, Lasten über andere Waren oder auch über Personen hinweg bewegt. Durch unsachgemäße Bedienung können Unfallgefahren mit weitreichenden Folgen entstehen. Deshalb ist es wichtig, das Kranbediener richtig geschult sind und jederzeit verantwortungsvoll und umsichtig arbeiten.

Laut DGUV Vorschrift 52 (Krane) und  BGG 921 wird vom Unternehmer gefordert, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden dürfen, die eine entsprechende Ausbildung nachweisen können.

Das beinhaltet unter anderem:
· ein Mindestalter von 18 Jahren
· die nachgewiesene körperliche und geistige Eignung
· ein ausreichendes Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

Die praxisnahen Kranschulungen der AKADEMIE95  umfassen unter anderem erforderliches Wissen über gesetzliche Vorschriften, Unfallverhütung, Technik und Sicherheitskontrollen sowie Grundsätze beim Anschlagen und Handzeichengebung beim Umgang mit Lasten. Die Ausbildung dauert je nach Kenntnisstand der Teilnehmer, zwischen 3 und 5 Tagen. Die theoretische und Krantyp-bezogene praktische Prüfung erfolgt entsprechend der berufsgenossenschaftlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

Mindestteilnehmerzahl für diese Ausbildung sind 6 Personen.

Da die gesundheitliche Eignung für den Kranschein erforderlich ist, empfehlen wir eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach BG Grundsatz G 25. Diese kann von uns organisiert werden und in unseren Räumen erfolgen.