Weiterbildung gem. § 5 BKrFQG und § 4 BKrFQV
Der Kenntnisbereich I Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
Dieser Kenntnisbereich ist in Bereiche 1.1 – 1.6 unterteilt und in den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE anzuwenden.