Ziel:Ladungssicherung C/CE

Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheits-vorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs, insbesondere: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern, Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggeräts, Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane.

Nur Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

Ladungssicherung

Trifft nicht nur den gewerblichen Kraftfahrer. Die StVO spricht im § 22 von Ladungssicherung auf Fahrzeugen; auch das beladene Fahrrad im Straßenverkehr ist hiervon also betroffen. Ladungssicherung ist keine Zauberei; der Vorgang teilt sich in der Regel in zwei Bereiche. Zum einen in den Bereich der physikalischen Berechnungen der Kräfte und zum anderen in die praktische Ladungssicherung am Fahrzeug.

Unser Ausbildungsziel ist es, dass der Kraftfahrer auf dem Weg vom Disponenten bis zu seinem Fahrzeug die Grundlage für die Sicherung der Ware im Kopf durchgerechnet hat. Ladungs-sicherung muss praktikabel sein und bleiben.