Teilnahmebedingungen für Schulungen

Anmeldung

Anmeldungen für Veranstaltungen müssen in schriftlicher oder elektronischer Form (Brief, Fax, Internet, E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.

Bestätigung / Rechnung

Eingehende Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Die Anmeldung gilt als Vertragsabschluss, sobald diese von der AKADEMIE 95 schriftlich bestätigt wurde, oder die Bestätigung durch Übersendung einer entsprechenden Rechnung über die Teilnahmegebühr erfolgt. Die berechneten Teilnahmegebühren sind sofort ohne Abzug fällig, es sei denn, auf der Rechnung ist eine andere Fälligkeit ausgewiesen.

Die Teilnahmegebühren sind vor Kurs-/ Seminarbeginn in voller Höhe zu entrichten. Die AKADEMIE 95 behält sich vor, Teilnehmer bei nicht bezahlter Rechnung von der Teilnahme an der Veranstaltung bzw. von Prüfungen auszuschließen.

Die in den Veranstaltungsplänen ausgewiesenen Teilnahmegebühren sind Nettopreise. Sofern nicht anders angegeben, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

Ein Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung besteht erst, wenn der Rechnungsbetrag vollständig ausgeglichen ist.

Rücktritt

Der Rücktritt von einer bestätigten Kurs-/Seminarteilnahme hat in gleicher Form zu erfolgen wie die Anmeldung. Ein Ersatzteilnehmer kann vor Veranstaltungsbeginn benannt werden. Bei einem Rücktritt, der später als 7 Werktage vor Beginn erfolgt, sowie bei Nichtantritt oder bei Abbruch der Teilnahme ist eine Stornierungsgebühr in voller Höhe der Seminar- kosten zu entrichten. Erfolgt der Rücktritt später als 15 Werktage aber früher als 7 Werk- tage, so ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der Seminarkosten zu entrichten.

Sollte eine Seminarbuchung erst innerhalb von 14 Werktagen vor Seminarbeginn erfolgen, so ist in jedem Fall bei Rücktritt oder Nichtantritt eine Stornierungsgebühr in voller Höhe der Seminarkosten zu entrichten.

Absagen

Die AKADEMIE 95 behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (Erkrankung des/ der Referenten/-in, höhere Gewalt, Pandemie), Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die der Schulungsveranstalter zu vertreten hat, ausfallen, so werden bereits geleistete Teilnahmegebühren auf ein Folgeseminar angerechnet, oder voll zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Haftung

Für Schäden, welche der Schulungsveranstalter zu vertreten hat, haftet er – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gegenständen der Teilnehmer bleibt die Haftung ausgeschlossen.

Hinweis zum Datenschutz

Die Daten der Teilnehmer und der entsprechenden Organisationen werden vom Schulungsveranstalter soweit geschäftsnotwendig und gesetzlich zulässig, mittels EDV erfasst und verarbeitet.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich Syke

Stand: 10-2021