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WERDE BETRIEBLICHER ERSTHELFER

Sicherheit und Kompetenz am Arbeitsplatz

Ersthelfer Ausbildung bei *AKADEMIE 95*

Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer bei *AKADEMIE 95* erfolgt nach den Vorgaben der DGUV 304 – 001 und der Fahrerlaubnisverordnung § 19. Diese Richtlinien stellen sicher, dass die Ersthelfer in Unternehmen bestens ausgebildet sind, um im Notfall schnell und effizient handeln zu können.

DGUV 304 – 001 (Betriebliche Ersthelfer):
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die DGUV 304 – 001 Richtlinie entwickelt, um die Standards für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer festzulegen. Diese Ausbildung umfasst theoretische und praktische Schulungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Wundversorgung, und weiteren grundlegenden Erste-Hilfe-Techniken. Ziel ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, in Notfallsituationen schnell und richtig zu reagieren, um Leben zu retten und gesundheitliche Schäden zu minimieren.

Fahrerlaubnisverordnung § 19:
Die Fahrerlaubnisverordnung § 19 ergänzt die DGUV-Richtlinien, indem sie spezifische Anforderungen für die Erste-Hilfe-Ausbildung von Fahrern festlegt. Diese Verordnung stellt sicher, dass alle Fahrer, die eine Fahrerlaubnis erwerben oder verlängern möchten, über grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten in Erster Hilfe verfügen. Die Schulung umfasst wichtige Themen wie die Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW), die stabile Seitenlage und die Behandlung von Schockzuständen.

Durch die Kombination dieser beiden Richtlinien stellt *AKADEMIE 95* sicher, dass die Ausbildung der Ersthelfer nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch höchste Standards in der Qualität und Praxisnähe bietet. Unsere Kurse sind darauf ausgelegt, den Teilnehmern das notwendige Wissen und die Sicherheit zu vermitteln, um im Ernstfall souverän und effektiv handeln zu können.

Melde dich jetzt zur Ersthelfer-Ausbildung an und trage aktiv zur Sicherheit und Gesundheit an deinem Arbeitsplatz bei!